Seit 1.12.2020 ist die neunte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (9. BayIfSMV) in Kraft.
Hier der Link zur Kenntnisnahme: BayMBl. 2020 Nr. 683 – Verkündungsplattform Bayern
(verkuendung-bayern.de)<https://verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-683/>
Sie können sich dort selbst über aktuelle Regeln (z.B. über die Folgen bei Inzidenzwerten über 200 und 300) informieren.